2025: Neue Regelungen für Minijobs

Zum 1. Januar 2025 treten in Deutschland wieder neue Regelungen für Minijobs in Kraft, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen. 

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs von bislang 538 Euro pro Monat. Minijobber dürfen ab dem 01.01.2025 bis zu 556 Euro pro Monat verdienen, ohne dass sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. 

Zu beachten ist dabei, dass sich auch der gesetzliche Mindestlohn erhöht. Dieser steigt von 12,41 Euro je Stunde in 2024 auf 12,82 Euro je Stunde in 2025. 

Die Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten auch für Minijpbber nachweisen, um die Einhaltung des Mindestlohns und der Minijob-Grenzen einzuhalten und um dies auch nachweisen zu können. 

Bei SaaS.de ist der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro je Stunde als auch die Minijob Grenze von 556 Euro je Monat ab dem 01.01.2025 wieder in der Software direkt angepasst und hinterlegt. Bei Überschreiten der Stundenanzahl wird automatisch auf die Einhaltung der Grenzen und des gesetzlichen Mindestlohn durch das Programm hingewiesen. 

Im Programm kann man unter Profil im Übrigen auch hinterlegen, für welche Mitarbeiter der gesetzliche Mindestlohn Anwendung findet und welche Zahlungen und Leistungen nicht zum Mindestlohn zählen. 

 

 

Erstellt von Jens Unser vor 71 Tagen um 06:00 Uhr